AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Ponyhof-Pension Hartmann
Vermieter: Peter Hartmann, Dammweg 16, 49196 Bad Laer
 
1. Vertragsabschluss / Bezahlung
Der Buchungsvertrag erhält mit Eingang der Buchungsbestätigung seine Gültigkeit.
14 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des Buchungsbetrages fällig. Weitere Zahlungsbedingungen,
wie Anzahlungen, entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung.
Ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung eine Einhaltung der
Zahlungsfristen nicht möglich, ist der Gesamtpreis umgehend nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur
Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag
zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Der Vermieter hat das
Recht, die Reservierung ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
Energiekosten, Bettwäsche und Handtücher für die gebuchte Personenzahl und Endreinigung sind im
Mietpreis enthalten und werden nicht separat abgerechnet. Der Gesamtpreis enthält die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht rückvergütet werden.
Der Gästebeitrag in Höhe von zur Zeit 1,80 € pro Person/Übernachtung ist nicht im Preis enthalten
und wird zusätzlich berechnet. Kinder und Geschäftsreisende zahlen keinen Gästebeitrag.
 
2. Anreise / Abreise
Die Anreise ist am Anreisetag ab 11:00 Uhr möglich. Der Bezug der Unterkunft hat spätestens bis 20:00 Uhr
zu erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der
Abreisezeit von mehr als 90 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Gast am
Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag ohne Benachrichtigung an den Vermieter als
gekündigt. Es gelten die untenstehenden Stornobedingungen, in diesem Fall 80 % des Gesamtpreises. Der
Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der
Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
 
3. Rücktritt / Nichtanreise / Stornobedingungen
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des
Rücktritts ist der Gast dem Vermieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:
• bis zum 30.Tag vor Anreise: kostenfrei
• vom 29.Tag bis zum 15.Tag vor Anreise: 40% des Gesamtpreises
• vom 14.Tag vor Anreise oder bei Nichtantritt: 60% des Gesamtpreises
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann vom
Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Sollte der Vermieter den gebuchten Zeitraum anderweitig vermieten können, fallen für den Mieter keine weiteren Kosten an.
Der Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung wird dringend empfohlen.#
Abweichende Stornobedingungen:
Kostenfreie Stornierungsmöglichkeit der Reise bis zum Anreisetag bei entgegenstehenden, pandemiebedingten, behördlichen,
landesweiten Verordnungen, die in den Reisezeitraum fallen.
 
4. Pflichten des Gastes / Mitbringen von Haustieren
Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Zimmer, Aufenthaltsräume, Inventar und Außenanlagen)
pfleglich zu behandeln sowie die durch Aushang und/oder mündlich mitgeteilten Verhaltensregeln auf dem
Hofgelände einzuhalten. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Zimmern und
Aufenthaltsräumen und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich beim
Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden,
ansonsten haftet der Gast für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine
angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei dem Vermieter
eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden im Zimmer, dem Inventar und den
Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Der Gast haftet auch für das
Verschulden seiner Mitreisenden.
Die Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft sind grundsätzlich nicht gestattet.
 
5. Haftung
Die Beschreibung der Unterkunft wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird
nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände
wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche
Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist)
behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist
ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen
bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und
haften für sie.
 
6. Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungshilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch
begründen und uns als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Schweben zwischen dem Gast und dem Vermieter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder
die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder wir die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt
frühestens drei Monate nach der Hemmung ein.
 
7. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige
Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich
Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten
kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
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